Scheidung & Immobilien

Immobilie bei Scheidung –
was tun?

Diskret. Klar. Lösungsorientiert.
Zertifizierte Bewertung · Neutrale Vermittlung · Persönliche Beratung

G
★★★★★

„Frau Krause ist eine hervorragende Maklerin, die wir mit gutem Gewissen weiterempfehlen."

Familie Klinner
G
★★★★★

„Sehr freundliche und kompetente Betreuung. Frau Krause meldete sich stets schnell und unkompliziert zurück."

Eva Sattlemann
G
★★★★★

„Frau Krause ist sehr hilfsbereit, unkompliziert, kompetent und sympathisch. Jederzeit ein sicheres Gefühl."

B. Schillmann
G
★★★★★

„Professionell und kompetent sowie schnell und zuverlässig von der Anfrage bis zur Kaufabwicklung."

Thomas W.
G
★★★★★

„Wir sind mit Ihren Leistungen sehr zufrieden. Sie sind professionell und haben uns sehr gut beraten."

Maria S.
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Familie Klinner
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Eva Sattlemann
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B. Schillmann
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Thomas W.
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„Wir sind mit Ihren Leistungen sehr zufrieden. Sie sind professionell und haben uns sehr gut beraten."

Maria S.
25
Jahre im Immobilienbereich
500+
Bewertete Objekte
Immobilie bei Scheidung – Beratung durch Angela Krause
25 Jahre im
Immobilienbereich
Immobilien · Scheidung & Trennung

Eine Trennung –
viele Fragen.

„Eine Scheidung ist nicht nur das Ende einer Ehe – sie ist häufig auch die bedeutendste finanzielle Entscheidung des Lebens. Die gemeinsame Immobilie steht dabei fast immer im Mittelpunkt."

Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige begleite ich Paare in der Region Bamberg, Forchheim und Erlangen-Höchstadt neutral und diskret durch diesen Prozess. Ich erstelle rechtssichere Verkehrswertgutachten, die als Grundlage für den Zugewinnausgleich, den Ehevertrag oder eine außergerichtliche Einigung dienen – und berate beide Seiten fair und transparent.

Ob Auszahlung eines Partners, gemeinsamer Verkauf oder eine andere Lösung: Ich helfe Ihnen, die für Sie beste Entscheidung klar und ohne unnötigen Streit zu treffen.

DEKRA D3
Neutrale Bewertung
Diskrete Beratung
Bamberg & Region
Was Sie wissen müssen

Die wichtigsten
Themen im Überblick

Von der Eigentumsfrage über steuerliche Aspekte bis zum Trennungsjahr – die zentralen Themen, wenn eine Immobilie Teil der Scheidung ist.

Eigentumsverhältnisse & Grundbuch

Wer die Immobilie besitzt, ergibt sich aus dem Grundbuch – nicht automatisch aus dem Ehestand. Entscheidend ist, wer eingetragen ist und zu welchen Anteilen.

  • Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, gehört die Immobilie diesem allein
  • Bei gemeinsamem Eintrag: häufig je 50 % Miteigentum
  • Der Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft) ist davon unabhängig
  • Nur Eigentümer können über Verkauf oder Belastung entscheiden

Professionelle Immobilienbewertung

Der Verkehrswert ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen: Auszahlung, Aufteilung oder Verkaufserlös. Ein professionelles Gutachten schafft Klarheit und verhindert Streit.

  • Zertifiziertes Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
  • Rechtssichere Grundlage für Zugewinnausgleich
  • Anerkannt von Gericht, Finanzamt und Banken
  • Schutz vor Unter- oder Überbewertung

Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein bestehender Ehevertrag oder Güterstand regelt die Vermögensaufteilung. Liegt keiner vor, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

  • Zugewinngemeinschaft: Wertzuwachs der Immobilie wird geteilt
  • Gütertrennung: jeder behält sein Eigentum
  • Scheidungsfolgenvereinbarung kann Streit vermeiden
  • Notarielle Beurkundung erforderlich

Hypothek & gemeinsame Schulden

Ein gemeinsamer Immobilienkredit bleibt auch nach der Scheidung für beide Partner bestehen – die Bank ist nicht an Scheidungsurteile gebunden. Hier sind klare Absprachen entscheidend.

Drei Möglichkeiten für den Kredit

Ein Partner übernimmt
Kredit und Immobilie, zweiter wird aus Vertrag entlassen
Gemeinsamer Verkauf
Kredit wird aus Erlös abgelöst – sauberste Lösung
Weiter gemeinsam zahlen
Nur als Übergangslösung – birgt langfristig Konfliktpotenzial

Achtung: Auch wenn ein Partner auszieht, haftet er weiterhin gesamtschuldnerisch für den Kredit – bis die Bank einer Entlassung ausdrücklich zustimmt. Holen Sie frühzeitig eine Bankauskunft ein.

Steuerliche Aspekte

Eine Scheidung löst nicht automatisch Steuern aus – es kommt auf den Zeitpunkt und die Art der Übertragung an.

  • Grunderwerbsteuer: Übertragungen zwischen Ehepartnern im Zuge der Scheidung sind steuerfrei
  • Spekulationssteuer: entfällt bei Selbstnutzung oder nach 10 Jahren Haltedauer
  • Zugewinnausgleich: grundsätzlich steuerfrei zwischen Ehegatten
  • Bei Vermietung: Mieteinnahmen weiterhin steuerpflichtig

Das Trennungsjahr

Bis die Scheidung rechtskräftig ist, gelten besondere Regeln – auch für die gemeinsame Immobilie. Das Trennungsjahr beeinflusst Nutzungsrechte und finanzielle Ansprüche.

  • Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zählt als Trennungsbeginn
  • Der verbleibende Partner kann Nutzungsentschädigung schulden
  • Beide Partner haben Mitspracherecht bei der Verwaltung
  • Verkauf während des Trennungsjahres nur mit beider Zustimmung möglich

Bausparer & gemeinsame Konten

Gemeinsam angesparte Bausparverträge, Hypothekenkonten und Immobilien-gebundene Finanzprodukte müssen im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.

  • Bausparvertrag: angesparte Summe steht beiden je hälftig zu
  • Wohn-Riester: Rückzahlungspflicht beim Verkauf prüfen
  • Alle gemeinsamen Verbindlichkeiten offenlegen
  • Frühe Klärung spart Kosten und Nerven

Zwangsversteigerung vermeiden

Wenn sich Ehepartner nicht einigen können, kann jeder von ihnen eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann gerichtlich versteigert – fast immer weit unter Marktwert. Diese Option sollte unter allen Umständen vermieden werden.

  • Erlös liegt durchschnittlich 20–40 % unter dem Marktwert
  • Hohe Gerichts- und Verfahrenskosten schmälern den Resterlös zusätzlich
  • Einigung ist fast immer die deutlich bessere Alternative
  • Angela Krause vermittelt neutral – damit es gar nicht erst so weit kommt
Schritt für Schritt

Ihre sechs
Handlungsoptionen

Es gibt mehr Wege als nur Verkauf oder Streit. Hier sind alle sechs Möglichkeiten im Überblick – von der empfehlenswertesten bis zur letzten Option.

01

Partner auszahlen

Ein Partner übernimmt die Immobilie vollständig und zahlt dem anderen den hälftigen Verkehrswert (abzüglich offener Schulden) aus. Setzt eine Finanzierungsmöglichkeit voraus.

Empfohlen
02

Gemeinsam verkaufen

Beide Eigentümer einigen sich auf einen Verkauf und teilen den Erlös nach Abzug des Kredits. Die sauberste und häufig fairste Lösung – vor allem bei größerem Vermögenswert.

Empfohlen
03

Realteilung

Bei Mehrfamilienhäusern oder großen Grundstücken ist eine Realteilung möglich: Die Immobilie wird in eigenständige Einheiten oder Parzellen aufgeteilt, die jedem Partner allein gehören.

In Einzelfällen möglich
04

Übertragung auf Kinder

Die Immobilie wird auf gemeinsame Kinder übertragen oder ein Nießbrauchrecht eingeräumt. Kann steuerlich vorteilhaft sein, erfordert aber sorgfältige rechtliche und steuerliche Beratung.

Mit Beratung möglich
05

Gemeinsame Vermietung

Beide Partner behalten die Immobilie im gemeinsamen Eigentum und vermieten sie. Die Mieteinnahmen werden aufgeteilt. Funktioniert nur bei dauerhaft gutem Einvernehmen.

Übergangsweise möglich
06

Teilungsversteigerung

Kann jeder Miteigentümer beim Gericht beantragen, wenn keine Einigung möglich ist. Die Immobilie wird zwangsversteigert – meist weit unter Marktwert. Fast immer die schlechteste Option.

Letztes Mittel
So arbeite ich mit Ihnen

Ihr Weg zur
besten Lösung

Vier klare Schritte – von der ersten Einschätzung bis zur unterschriebenen Lösung. Diskret, professionell und in Ihrem Tempo.

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich. Ich höre zu, verstehe Ihre Situation und erkläre alle Möglichkeiten ohne Druck.

Wertermittlung

Ich erstelle ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten – die neutrale Grundlage für alle weiteren Schritte.

Lösungsfindung

Gemeinsam wählen wir die beste Option für Ihre Situation – Auszahlung, Verkauf oder eine individuelle Lösung.

Umsetzung

Ich begleite Sie durch Notartermin, Verkaufsprozess oder Übergabe – bis zum erfolgreichen Abschluss.

Jetzt handeln
„Klarheit ist der erste Schritt. Ich helfe Ihnen, ihn zu gehen."

Eine Scheidung ist belastend genug. Lassen Sie die Immobilienfrage nicht zur zusätzlichen Bürde werden. Ich berate Sie persönlich, neutral und diskret – telefonisch, per Mail oder direkt vor Ort in der Region Bamberg.

0160 / 800 6113 info@krauseimmo.com